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Dienstag, 19. februar 2008
Also ab Februar die Bierflasche in ne neutrale Tüte stecken :)...

Im öffentlichen Raum rund um den Hasselbachplatz und in anliegenden Straßen darf ab
1. Februar dieses Jahres zwischen 18.00 und 6.00 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert
werden. Dazu erlässt die Landeshauptstadt Magdeburg in Abstimmung mit der
Polizeidirektion Nord eine Allgemeinverfügung. Auch das Mitführen von Glasflaschen
bei einem Aufenthalt rund um Platz ist in dieser Zeit verboten. Die Kontrolle
übernimmt die Polizei. "Mit dem Verbot des Alkoholkonsums rund um den
Hasselbachplatz wollen wir Straftaten vermeiden sowie Lärmbelästigungen und
Verunreinigungen gezielt entgegenwirken", begründet Magdeburgs Oberbürgermeister Dr.
Lutz Trümper die Allgemeinverfügung. "Besonders die Gefahr weiterer
Körperverletzungen und Sachbeschädigungen zwingt uns zum sofortigen Handeln."
Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. März dieses Jahres. Die Kontrolle der
Einhaltung übernimmt die Polizei. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten
heute Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Präsident der Polizeidirektion
Nord, Johann Lottmann. Darin wurde auch vereinbart, dass der Stadtordnungsdienst die
Einhaltung des Jugendschutzes in Gaststätten, Kneipen und Verkaufsstellen
kontrolliert. Polizei und Stadt stellen einen gemeinsamen Einsatzplan auf und
unterrichten sich gegenseitig über durchgeführte Kontrollen. Nach Auswertung aller
Maßnahmen im März wird über eine mögliche Verlängerung des Verbots entschieden.

Der Hasselbachplatz hat sich seit einiger Zeit zu einem Treffpunkt von Personen
entwickelt, die außerhalb gastronomischer Einrichtungen Alkohol konsumieren und
gewalttätige Auseinandersetzungen provozieren, wie zuletzt in der Silvesternacht.
Sie belästigen Anwohner mit lauter Musik, zerstören Glasflaschen und verunreinigen
Straßen und Wege. "Eine Ursache ist der Alkoholkonsum, der die Hemmschwelle der
Täter deutlich senkt", so der Oberbürgermeister. Die Statistik der Straftaten rund
um den Hasselbachplatz belegt diese Entwicklung. "Die Zahl der Körperverletzungen
stieg von 56 Taten im Jahr 2006 auf 70 Taten im vergangenen Jahr", bilanziert der
Präsident der Polizeidirektion Nord, Johann Lottmann. "Bei den Sachbeschädigungen
verzeichnen wir einen Anstieg von 63 auf 79 Delikte."
Das ab 1. Februar geltende Verbot betrifft den Bereich zwischen der Bölschestraße
(im Süden), der Hegelstraße (im Osten), der Keplerstraße und der Haeckelstraße (im
Norden) sowie der Bahnhofstraße (im Westen).

Konkret gilt das Verbot für folgende Plätze und Straßenabschnitte: Hasselbachplatz,
Breiter Weg (zwischen Hasselbachplatz und Haeckelstraße), Behringstraße,
Heydeckstraße (zwischen Behringstraße und Haeckelstraße), Friedensplatz,
Haeckelstraße (zwischen Otto-von-Guericke-Straße und Breitem Weg),
Otto-von-Guericke-Straße (zwischen Hasselbachplatz und Haeckelstraße), Bahnhofstraße
(zwischen Hallischer Straße und Keplerstraße), Einsteinstraße (zwischen
Bahnhofstraße und Hegelstraße), Keplerstraße (zwischen Bahnhofstraße und
Hegelstraße) Liebigstraße (zwischen Hasselbachplatz und Hegelstraße), Sternstraße
(zwischen Hasselbachplatz und Bölschestraße), Bölschestraße (zwischen Sternstraße
und Hegelstraße), Hallische Straße (zwischen Hasselbachplatz und Bahnhofstraße)
sowie Leibnizstraße (zwischen Keplerstraße und Bölschestraße).

(Quelle: Pressemitteilung von Mittwoch, 23. Januar 2008
Landeshauptstadt Magdeburg, der Oberbürgermeister) tut mir leid, hab ich bisher vergessen)
zuletzt geändert am 24.01.2008 um 14:27 Uhr
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von Christopher Rohde
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